AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit der TRIOLOGIC GMBH, Gerressener Straße 21, 51570 Windeck (nachfolgend TLG genannt) und ihren Kunden.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gelten diese auch für alle zukünftigen Geschäfte.
2. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Leistungen und Lieferungen der TLG zwischen ihren Kunden und Drittanbietern (z.B. INTERNIC, DENIC, LEVEL(3)) entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter.
3. Abweichende Regelungen oder Vereinbarungen zu den hier getroffenen Vereinbarungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der TLG wirksam.
Darüber hinaus bedürfen alle Änderungen der Schriftform und dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
4. Die TLG ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter http://www.triologic.de verlinkt.
5. Kunden erhalten in ihrem Kundenbereich Kenntnis von etwaigen Änderungen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, so erhalten die neuen AGB ihre Wirksamkeit.
Die Wirksamkeit erstreckt sich dann auf zukünftige und auf bestehende Verträge.
§2 Eigentumsvorbehalt und Zustandekommen von Verträgen
1. Sofern in Verträgen oder Leistungsbeschreibungen keine anderslautende Regelung getroffen wurde, kommt ein Vertrag stillschweigend zustande, wenn die TLG auf ein Angebot des Kunden hin Erfüllungshandlungen unternimmt.
2. Die TLG behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der TLG.
Kommt ein Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die TLG berechtigt, gelieferte oder zu liefernde Ware zur Sicherung der eigenen Rechte zurückzuhalten, zurückzufordern, bzw. zurückzunehmen. Dieses Recht erstreckt sich insbesondere auch auf Waren und Dienstleistungen, die aus anderen Verträgen mit dem Kunden existieren.
Kommt ein Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die TLG auch berechtigt, jedwede Dienstleistung, insbesondere auch die aus anderen Verträgen, auf Zeit unbefristet oder gänzlich einzustellen, soweit diese Maßnahme dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde.
§3 Widerruf und Rückgaberecht
1. Für Verträge, die unter das Fernabsatzgesetz fallen, gelten die folgenden Bestimmungen. Ist der Kunde Endverbraucher und nicht Kaufmann nach dem HGB, so erhält er die Möglichkeit, binnen 2 Wochen nach Auftragserteilung (bei Dienstleistungen) und nach Wareneingang (bei Lieferungen) den Vertrag in einer schriftlichen Mitteilung an die TLG zu widerrufen.
Sind Teillieferungen vereinbart, gilt die Widerspruchsfrist ab dem Eingang der ersten Teillieferung.
Bei Dienstleistungen, zu deren Erfüllung die TLG bereits mit der Ausführung begonnen hat, oder die der Kunde bereits aktiv genutzt hat, entfällt ein Widerspruchsrecht.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB entfällt ein generelles Widerrufsrecht, sofern die TLG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, bzw. mit der Bearbeitung der Lieferung durch Warenbestellungen begonnen hat.
2. Für Endverbraucher und Kaufmann gleichermaßen gilt dieses Widerrufsrecht nicht für auf Kundenbedürfnisse zugeschnittene Waren und Dienstleistungen, auf Software, Multimediaanwendungen, Individual-Software und auf alle Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Auktionen und Versteigerungen von TLG an Kunden übergehen.
§4 Leistungspflichten der TLG
1. Die Pflichten zur Leistung der TLG ergeben sich jeweils aus diesen AGB, den Leistungsbeschreibungen jeweiliger Produkte und den Verträgen, die mit dem Kunden unter Hinweis auf diese AGB geschlossen wurden.
2. Auf kostenlose Zusatzleistungen, sofern sie zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehen, hat der Kunde keinerlei Erfüllungsanspruch. Die TLG ist auch berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung diese Leistungen einzuschränken oder ganz einzustellen.
Die TLG ist zudem berechtigt, diese Leistungen in entgeltpflichtige Leistungen umzuwandeln. Der Kunde ist von der TLG darauf mit angemessener Frist hinzuweisen. Dazu ist die elektronische Form (eMail und/oder Ankündigung im Kundenbereich unter http://www.triologic.de) als hinreichend vereinbart.
3. Die TLG ist jederzeit berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen in Teilen oder im Ganzen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.
Dies gilt für alle Verträge und für die gesamte Dauer der Verträge zwischen der TLG und dem Kunden.
§5 Rechte Dritter
1. Soweit der Kunde im Rahmen der durch die TLG als Internet Service Provider (nachfolgend ISP abgekürzt) oder Application Service Provider (nachfolgend ASP abgekürzt) erbrachten Leistungen eigene Internetangebote veröffentlicht, sei es auf gehosteten Websites oder im Rahmen von Serverhousing, hat der Kunde sicherzustellen, dass er weder gegen deutsches Recht noch gegen das Recht - insbesondere Urheberrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht seines Heimatlandes verstößt. Untervermietet der Kunde seine eigenen Internetangebote, gilt dies ebenso für diese Untervermietungen.
2. Die TLG behält sich vor, vom oder im Auftrag des Kunden gespeicherte Internetseiten jederzeit zu sperren, insbesondere wenn die TLG durch staatliche Organe dazu aufgefordert wird. Aus technischen Gründen wird jeweils die gesamte Domain bis zu einer Klärung gesperrt.
Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen, wird die TLG die entsprechenden Domains wieder freischalten.
§6 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Über eine Veränderung der Stammdaten (Adresse, externe eMail und Bankverbindungen) wird der Kunde die TLG unverzüglich in Kenntnis setzen.
2. Erhält der Kunde Zugangsdaten und Kennworte, wird er diese mit größter Sorgfalt aufbewahren, um Missbrauch zu verhindern. Der Kunde ist ausdrücklich angehalten, die Kennworte regelmäßig zu wechseln. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Gebrauch ausgesetzt werden oder diese Dritten zugänglich geworden sind, wird er die TLG sofort informieren.
3. Der Kunde erhält für die im Rahmen der durch die TLG als ISP oder ASP erbrachten Leistungen gegebenenfalls einen ftp-Zugang. Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Übertragungsmöglichkeit trägt der Kunde.
4. Soweit der Kunde im Rahmen der durch die TLG als ISP oder ASP erbrachten Leistungen eigene Internetangebote veröffentlicht, sei es auf gehosteten Websites oder im Rahmen von Serverhousing, weist die TLG den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er für die Inhalte, insbesondere auch Beiträge Dritter in Chatrooms und Weblogs und Gästebüchern, als Betreiber der Domain verantwortlich ist und dies durch geeignete Maßnahmen auf seiner Website auch nach außen hin deutlich dokumentieren muss.
5. Der Kunde versichert, die Infrastrukturen der TLG und ihrer Partnerunternehmen nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt für unbefugtes Eindringen auf andere Domainbereiche, für Portscanning, Hacking, wie für das unaufgeforderte Versenden von elektronischen Mails (SPAM), für die Bereitstellung illegaler Inhalte (z.B. Musikpiraterie, Softwarepiraterie, Kinderpornografie) und/oder fanatische, politisch extremistische rechtswidrige oder rechtlich bedenkliche Inhalte ebenso.
Für die Bereitstellung erotischer Inhalte hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere den Jugendschutz.
6. Der Kunde verpflichtet sich, soweit er im Rahmen der durch die TLG als ISP oder ASP erbrachten Leistungen eigene Internetangebote veröffentlicht, diese stets aktuell zu sichern und diese Sicherungskopien außerhalb der von der TLG zur Verfügung gestellten Systeme zu lagern.
Diese Sicherungskopien stellt der Kunde bei einer Systemwiederherstellung nach Aufforderung durch die TLG unentgeltlich zur Verfügung.
7. Der Kunde verpflichtet sich, soweit er im Rahmen der durch die TLG als ISP oder ASP erbrachten Leistungen eigene Internetangebote veröffentlicht und die Infrastruktur zum Empfang und zur Versendung von elektronische Mails nutzt, diese regelmäßig abzurufen. Im Rahmen dieser durch die TLG erbrachten Leistungen erhält der Kunde in der Regel begrenzten Speicherplatz. Reicht die vereinbarte Speicherkapazität nicht mehr aus, behält sich die TLG vor, weitere Inhalte oder elektronische Mails abzuweisen und/oder zu unterbinden.
8. Der Kunde verpflichtet sich, die von der TLG zur Verfügung gestellte Infrastruktur, insbesondere Server nicht in unzumutbarer Weise zu belasten.
9. Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen und die Vereinbarungen der AGB können zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und/oder Stellung von Schadensersatzforderungen seitens der TLG führen.
§7 Softwareentwicklung und ASP
1. Die zu erbringenden Leistungen werden vor Aufnahme der Erbringung derselben zwischen der TLG und dem Kunden abgesprochen. Der Kunde erhält hierzu eine Leistungsbeschreibung der zu entwickelnden Software und ein damit verbundenes Angebot.
2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird, wird die Bezahlung der durch die TLG zu erbringenden Leistungen in drei Teilen vollzogen. Der erste Teil wird mit der Aufnahme der Erbringung derselben fällig, der zweite mit der Abgabe, der dritte nach einer im Angebot festgelegten Testphase (in der Regel nach 4 Wochen).
3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges sind für den Kunden kostenpflichtig. Die Änderungen werden von der TLG in einem neuen Angebot festgehalten. Diese begründen damit auch einen neuen Vertrag.
4. Das Urheberrecht an allen durch die TLG entwickelten Leistungen und Entwicklungen geht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auf den Kunden über. Der Kunde darf diese weder weiterverkaufen, vervielfältigen (soweit diese Vervielfältigungen nicht der Gewinnung von Sicherheitskopien zum eigenen Gebrauch dienen) noch vollständig oder in Teilen zur Nutzung für Dritte freigeben.
5. Der Transport von Waren, Datenträgern und sonstigen Unterlagen aller Art, welche die TLG alleine oder im Zusammenhang mit anderen Leistungen an den Kunden liefert, erfolgt auf Gefahr des Kunden.
6. Die von der TLG zu erbringenden Leistungen und Lieferungen werden mit einem Fertigungsstellungstermin im Angebot versehen. Die TLG fühlt sich an diesen Termin gebunden, gerät der Kunde aber seinerseits mit der Bereitstellung vereinbarter Daten und Leistungen in Verzug, verlängert sich diese Durchführungsfrist angemessen, mindestens um das 1,5fache der Zeitdauer des Lieferverzugs seitens des Kunden.
7. Betreibt der Kunde im Rahmen der durch die TLG als ISP oder ASP erbrachten Leistungen einen eigenen Webshop (eShop), so versichert die TLG, die Verfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. Die TLG übernimmt keinerlei Haftung, soweit sich mögliche Störungen der Verfügbarkeit dem Einfluss der TLG entziehen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt).
8. Monatlich kann 1 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden, für diese Zeit kann keine Verfügbarkeit zugesichert werden.
9. Die TLG ist berechtigt, jederzeit neuere und oder andere Technologien, Verfahren und Server zur Erbringung ihrer Leistungen einzusetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und keine Nachteile entstehen oder dies nicht ausdrücklich in schriftlicher Form dem Kunden abweichend versichert wurde.
Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten IP - Adresse, soweit er Leistungen der TLG im Bereich ASP und ISP bezieht.
§ 8 Domains und Registrierungen
1. Soweit die TLG im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen Registrierung und/oder Pflege von Internet-Domains durchführt, wird die TLG zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle nur als Vermittler tätig.
2. Kündigt der Kunde eine Domain oder alle mit einem Vertrag verbundenen Domains, so ist er verpflichtet, diese spätestens zum Kündigungstermin bei einem anderen Provider in Pflege zu geben. Andernfalls darf die TLG diese Domains ohne weitere Rückfragen freigeben.
3. Auf die Domainvergabe hat die TLG keinerlei Einfluss. Die TLG übernimmt keine Gewähr, dass die durch den Kunden beauftragten Domains auch wirklich für diesen registriert werden. Gibt der Kunde in entsprechenden Aufträgen mehrere Domain - Namensvarianten an, so kann die TLG frei aus diesen Alternativen wählen.
4. Sofern der Kunde von Dritter Seite aufgefordert wird, Domainnamen aufzugeben, wird er die TLG hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die TLG ist in diesem Falle sofort berechtigt, im Namen des Kunden diese Domain freizugeben. Weist der Kunde die Forderung des Dritten zurück, wird die TLG nur dann im Sinne des Kunden die Rückgabe bis zu einer weiteren Klärung verwehren, wenn der Kunde ein Sicherungsgeld mindestens in Höhe von 50.000 Euro hinterlegt. Entstehen der TLG hierbei Kosten, so übernimmt diese der Kunde in jedem Fall und hat dies in geeigneter Form schriftlich zu versichern.
5. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf die unzulässige Verwendung von Internetdomains und Namen beruhen, stellt der Kunde die TLG ausdrücklich frei.
§ 9 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Preise
1. Für Leistungen und Warenlieferungen der TLG an den Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind die aktuellen Preislisten maßgeblich. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich anfallender Versandkosten.
2. Rechnungen der TLG sind nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart.
3. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt einen Verzugszins in Höhe von 10% jährlich sofern er Kaufmann im Sinne des HGB ist, als Nichtkaufmann 10 % jährlich, soweit er der TLG keinen geringeren Zinsschaden nachweist.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die TLG berechtigt, kostenpflichtige Mahnungen (Preise nach aktueller Preisliste) auszustellen.
4. Der Kunde trägt alle Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro. Der Kunde hat den Betrag der Forderung zuzüglich der angefallenen Kosten und Bearbeitungsgebühren innerhalb von 7 Tagen auf eines der angegebenen Konten der TLG zu überweisen.
5. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde gegebenenfalls eigene und als auch fremde Bankspesen zu bezahlen, zusätzlich zum Rechnungsbetrag. Sind diese Kosten dem Kunden nicht bekannt oder nicht in voller Höhe bekannt, oder wird der Rechnungsbetrag um die Höhe der Bankspesen gemindert gutgeschrieben, so hat der Kunde den Fehlbetrag binnen 7 Tagen nachzuüberweisen, beginnend ab dem Tag, ab dem es ihm möglich gewesen wäre, dies zu bemerken.
6. Nimmt der Kunde Leistungen aus dem Bereich ISP und ASP der TLG entgegen, so ist in der Regel ein Volumentarif vereinbart. Überschreitet der Kunde das vertraglich vereinbarte Volumen, wird dieses zusätzlich in Rechnung gestellt. Die TLG behält sich dabei vor, dies gesondert jederzeit oder zusammen mit einer späteren Rechnung an den Kunden aus gleichem Vertrage zu fordern. Das jeweilige Transfervolumen wird nach angefangenen Gigabyte nach jeweils gültiger Preisliste berechnet.
7. Die TLG erstellt alle Rechnungen in elektronischer Form (PDF - Datei per eMail). Auf Wunsch kann der Kunde eine gedruckte Rechnung gegen Aufpreis erhalten.
8. Gegen Forderungen der TLG kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde ist grundsätzlich nur dann hierzu berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden aus wichtigem Grund erhält der Kunde am Ende des vereinbarten Zahlungszeitraumes eine Gutschrift. Diese berechnet sich nach der anteiligen Nutzung. Der Kunde verzichtet auf eine Rückerstattung, soweit diese eine Höhe von 5 Euro (bei einer Bankverbindung des Kunden im Inland) und 20 Euro (bei einer Bankverbindung des Kunden im Ausland) nicht überschreitet.
§ 10 Leistungsverweigerung und Sperrung durch die TLG
1. Die TLG ist berechtigt, jedwede Leistung gegenüber dem Kunden zu verweigern, wenn der Kunde sich mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 4 Wochen im Rückstand befindet.
Verweigert die TLG Leistungen aus diesem Grunde, begründet dies kein Recht auf Minderung seitens des Kunden.
2. Die TLG ist berechtigt, Leistungen einzuschränken oder zu verweigern, sofern sie von einer verschlechterten Vermögenslage des Kunden erfährt. Sie kann die weitere Erbringung von einer entsprechenden Sicherheit in Form einer Vorauszahlung abhängig machen.
3. Sollte der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, ist die TLG berechtigt, ihre Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.
4. Eine Sperrung oder Einschränkung schließt nicht automatisch eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ein und entbindet den Kunden weder von seiner Leistungspflicht noch von anderen Pflichten (z.B. Haftungspflicht).
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
1. Für Laufzeitverträge im Rahmen der durch die TLG als ISP oder ASP erbrachten Leistungen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten, soweit dies im Angebot nicht ausdrücklich abweichend festgehalten wurde.
2. Davon unberührt können die Vertragslaufzeiten für Registrierungen (die vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den Registrierungsstellen darstellen) abweichen.
3. Für die ordentliche Kündigung ist die im Angebot vereinbarte Frist ausschlaggebend. Sollte im Angebot keine Kündigungsfrist angegeben sein, gilt für unbefristete Verträge eine Frist von einem Monat zum Ende des Quartals, für Jahresverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Die Fristen gelten für den Kunden und die TLG gleichermaßen.
4. Das Recht des Kunden und der TLG zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die TLG kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine oder gegen mehrere in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag verstößt.
5. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
6. Kündigt der Kunde zusammen mit dem Vertrag die weitere Nutzung der registrierten Domain, so hat er dies per Fax schriftlich mitzuteilen und zu bestätigen. Die schriftliche Bestätigung ist ebenfalls notwendig, wenn ein KK-Antrag einen Providerwechsel initiieren soll. Die TLG wird nur dann einem KK-Antrag zustimmen, wenn eindeutig die Berechtigung zu diesem in schriftlicher Form vorliegt. Ist die Domain auf eine natürliche Person angemeldet, genügt die Unterschrift derselben bzw. die des Vormunds oder der/des Erziehungsberechtigten. Handelt es sich um eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, ist der gesetzliche Vertreter gehalten, die Kündigung zu unterzeichnen.
§ 12 Gewährleistung
1. Die TLG gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, und für die Dauer von 24 Monaten, sofern der Kunde Nichtkaufmann ist, ab Lieferdatum, dass die Waren und Liefergegenstände dem jeweiligen Stand der Technik nach frei von Fehlern sind.
Eine Haftung für die normale Abnutzung ist hierbei ausgeschlossen.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung 14 Tage gegenüber dem Kaufmann im Sinne des HGB, 365 Tage gegenüber dem Nichtkaufmann.
2. Offensichtliche Mängel wird der Kunde spätestens 7 Tage nach Lieferung schriftlich gegenüber der TLG rügen, andernfalls sind alle Ansprüche aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen.
3. Keine Gewähr übernimmt die TLG für Schäden, die auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Waren oder auf eine Nichtbeachtung der Anwendungshinweise sowie fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung zurück zu führen sind.
4. Der Kunde verliert jegliche Ansprüche auf Gewährleistung, wenn er Eingriffe oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder versucht vorzunehmen oder vornehmen lässt, ohne hierzu von der TLG schriftlich autorisiert zu sein.
§12 Haftung und Haftungsfreistellung
1. Die TLG haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden, maximal bis zu Höhe des Auftragswertes. Haftungs- und Schadensersatzansprüche aus der Nichtverfügbarkeit von Internetpräsenzen sind auf die Höhe des Auftragswertes (eine Jahresmiete) beschränkt. Die Haftung bei Personenschäden bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Diese Regelung gilt für die TLG und alle Mitarbeiter der TLG sowie für alle im Auftrag der TLG handelnden und bestellten Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Schäden aus entgangenem Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die TLG im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen der Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§13 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner bewahren für alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis stehen, Stillschweigen.
2. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
3. Die TLG verpflichtet sich, Unterlagen, Daten und Informationen von und über den Kunden sorgfältig aufzubewahren. Näheres erklärt die TLG in ihrer Datenschutzerklärung in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Diese wird in elektronischer Form unter http://www.triologic.de zur Einsicht bereitgehalten.
§14 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Gerichtsstand ist Windeck, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, eine juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die TLG kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohnsitz oder Geschäftssitz erheben.
3. Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An dieser Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bedingung und/oder der Lücke tritt ersatzweise eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Bestimmung, welche beide Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Stand 06.11.2003, Windeck